+++ Berichte über die Bauruine unter: allesfakten.de +++

Petition beim Saarländischen Landtag am 22.08.2023 eingereicht

Zum Verständnis: Wir halten uns an die Worte unseres Anwalts aus seiner Dienstaufsichtsbeschwerde an das Justizministerium vom 09.08.2022:
"...Der Grund des vorliegenden Schreibens ist die Tatsache, dass sich in dem gegenständlichen Rechtsstreit Unregelmäßigkeiten häufen, die die Kläger an einer sachlich ordnungsgemäßen und unabhängigen Durchführung des Verfahrens zweifeln lassen und den Verdacht einer begünstigenden Einflussnahme von dritter Seite begründen. ..."

Im Fokus unserer Beschwerden steht ein Beweismittelordner, der uns im August 2020 erstmalig im Laufe des Verfahrens nicht vom Landgericht sondern vom Oberlandesgericht zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Beweismittelordner ist von entscheidungserheblicher Relevanz für unsere Prozessführung. Wir wiederholen zum besseren Verständnis die Worte unseres Anwalts:
...Der Ordner enthält einige Unterlagen, die für die Prozessführung meiner Mandanten wesentlich sind, insbesondere eine Beschreibung der baulichen Anlage (in Kopie anbei als Anlage 5), in der unter Ziffer 13. vermerkt ist, dass das Haus gegen drückendes Wasser abgedichtet werden sollte. Eine Abdichtung gegen drückendes Wasser wurde von der Baufirma aber nicht ausgeführt. Mit diesem Dokument ist meinen Mandanten der Beweis der Arglist auf Seiten des Bauunternehmers möglich. Wäre meinen Mandanten der in Rede stehende Beweismittelordner anlässlich der Akteneinsicht im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt worden, hätte sich die kostspielige Begutachtung durch einen Bausachverständigen zumindest teilweise wohl vermeiden lassen. Die Prozessführung wurde meinen Mandanten durch das Vorenthalten des Beweismittelordners somit deutlich erschwert. ...
Noch im Schriftsatz vom 14.02.2017 - Prozessakte Seite 242 -, nutzt der Bauunternehmer unsere Ahnungslosigkeit bzgl. des Beweismittelordners aus und bestreitet sogar, dass es erforderlich ist, eine Gebäudeabdichtung gegen drückendes Wasser herzustellen. Gleichzeitig bestätigt er, die Unzulässigkeit der Ableitung von Drainagewasser in die Kanalisation.

Zufriedenstellende Antworten haben wir bis heute nicht erhalten.

Fakten

Nachdem wir auf unsere beiden Beschwerdeschreiben keine zufriedenstellende Rückmeldungen von den zuständigen Behörden bekommen haben, haben wir eine Petition eingereicht.

Wir greifen den Satz unseres Anwalts auf, mit dem er das Rückantwortschreiben (30.09.2022) des Landgerichtspräsidenten bzgl. unserer ersten Beschwerden kommentierte:

"...Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, versucht man die Sache abzuwiegeln, sich auf einige Büroversehen zurückzuziehen und sich hinter der richterlichen Unabhängigkeit zu verstecken. ..."

Der Meinung unseres Rechtsanwaltes Herr Dr. Claudius Taubert schließen wir uns voll und ganz an.

In einer Rückantwort vom Landgericht (30.09.2022) versucht man unsere ersten Beschwerden einfach unter den Tisch zu kehren:

"...Die hiesige Überprüfung hat ergeben, dass es im Laufe des Verfahren zu nicht vollständig bzw. nicht ordnungsgemäß ausgeführten Verfügungen durch die jeweilige Geschäftsstelle gekommen ist. ..."
"...Tatsächlich ist dabei auch der von Ihnen angesprochene Beweismittelordner im Rahmen der vollständig bewilligten Akteneinsicht nicht zur Verfügung gestellt worden. ..."
"...Auch hierfür bitte ich um Nachsicht und darf Ihnen versichern, dass dies zum Anlass genommen wurde, die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erneut in der ordnungsgemäßen Aktenführung und -bearbeitung zu unterweisen sowie deren Bedeutung für eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation zu sensibilisieren. ..."
"...Mängel bei der Aktenführung durch die Geschäftsstelle bitte ich zu entschuldigen und gehe davon aus, dass dies zukünftig nicht mehr vorkommt. ..."

Im letzten Rückantwortschreiben des Justizminsteriums vom 02.10.2023 geht man mit keiner Silbe auf die unglaublichen Vorkommnisse ein.

Datum Vorgang Download
13.07.2022 Wir haben ein Beschwerdeschreiben an die Ministerpräsidentin und Justizministerin des Saarlandes eingereicht mit Kopie an die Landtagsabgeordneten. Download kommt noch
31.07.2023 Wir mussten erneut ein Beschwerdeschreiben an die Ministerpräsidentin und Justizministerin des Saarlandes eingereichen mit Kopie an die Landtagsabgeordneten. Download kommt noch
09.08.2022 Dienstaufsichtsbeschwerde unseres Anwalts beim Justizministerium. Eine Lektüre der besonderen Art. Lesen und verstehen. Dienstaufsichtsbeschwerde unseres Anwalts vom 09.08.2022 gibt Einblick
30.09.2022 Rückantwort vom Landgericht: "...Die hiesige Überprüfung hat ergeben, dass es im Laufe des Verfahren zu nicht vollständig bzw. nicht ordnungsgemäß ausgeführten Verfügungen durch die jeweilige Geschäftsstelle gekommen ist. ..."
"...Tatsächlich ist dabei auch der von Ihnen angesprochene Beweismittelordner im Rahmen der vollständig bewilligten Akteneinsicht nicht zur Verfügung gestellt worden. ..."
"...Auch hierfür bitte ich um Nachsicht und darf Ihnen versichern, dass dies zum Anlass genommen wurde, die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erneut in der ordnungsgemäßen Aktenführung und -bearbeitung zu unterweisen sowie deren Bedeutung für eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation zu sensibilisieren. ..."
"...Mängel bei der Aktenführung durch die Geschäftsstelle bitte ich zu entschuldigen und gehe davon aus, dass dies zukünftig nicht mehr vorkommt. ..."
Download kommt noch
22.08.2023 Wir haben eine Petition beim Saarländischen Landtag eingereicht, nachdem wir keine Rückmeldung auf unser Schreiben vom 31.07.2023 erhalten haben. Eingegangene Petition über landtag-saar.de vom 22.08.2023
25.08.2023 Rückruf aus dem Saarländischen Landtag, ob wir an unserer Petition festhalten.
28.08.2023 Justizministerium schickt eine Mail und übersendet ein Schreiben in der Anlage datiert auf den 09.08.2023 (!), dass man unsere Eingabe bearbeite. Download kommt noch
01.09.2023 Der Saarländische Landtag teilt mit Schreiben vom 30.08.2023 mit, dass der Ausschuss für Eingaben unsere Eingabe gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages behandeln und uns über die Art der Erledigung nach Beschlussfassung einen Bescheid geben wird.
22.09.2023 Wir haben ein Ergänzungschreiben bzgl. unserer Petition beim Saarländischen Landtag nachgereicht. Beantragt haben wir umfangreiche Aufklärung und detaillierte Beantwortung aufgeführte Vorfälle in unseren beiden Verfahren 3 OH 12/11 und 3 O 32/16. Ergänzungsschreiben vom 22.09.2023 bzgl. unserer Petition
04.10.2023 Justizministerium schickt eine Mail und übersendet ein Schreiben in der Anlage datiert auf den 02.10.2023. Es handelt sich um eine Rückantwort auf unsere Eingabe vom 31.07.2023. Man versteckt sich weiter hinter der richterlichen Unabhängigkeit und geht auf den eigentlichen wichtigen Grund unserer Beschwerdeschreiben sowie auf die Dienstaufsichtsbeschwerde unseres Anwaltes Herrn Dr. Taubert vom 09.08.2022 nicht ein. Mit keiner Silbe wird der vorenthaltene Beweismittel ordner erwähnt. Download kommt noch
05.10.2023 Wir haben der Saarländischen Ministerpräsidentin mitgeteilt, dass wir die Rückantwort des Justizministeriums vom 02.10.2023 nicht akzeptieren. Um einen besseren Einblick bzgl. der Brisanz der Beschwerden zu geben, haben wir die Dienstaufsichtsbeschwerde unseres Anwalts vom 09.08.2022 dem heutigen Schreiben an die Minsterpräsidentin und den Saarländischen Landtag beigefügt. Download des Schreibens vom 05.10.2023 kommt noch
Dienstaufsichtsbeschwerde unseres Anwalts vom 09.08.2022 gibt Einblick
02.11.2023 Wir haben ein weiteres Ergänzungschreiben bzgl. unserer Petition beim Saarländischen Landtag nachgereicht. Es handelt sich um ein interaktives Schreiben, welches Beweise aufzeigt. Download kommt noch

Wichtige Termine(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.)