Baugefährdung Elektroinstallation - Gefahr für Mensch und Tier
Zum Verständnis: Im Beweissicherungsverfahren, im Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Elektrotechnik (siehe Gutachten) ist festgestellt worden, dass die Elektroinstallation nicht den Regeln der Technik entspricht. Besonders der vom Bauunternehmer selbst erstellte Fundamenterder kann eine Gefahr für Mensch und Tier sein. Siehe hierzu Wikipedia :
"...Bei dem Delikt nach Abs. 1 handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Es muss also eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen entstanden sein; eine tatsächliche Körperverletzung ist damit nicht erforderlich. Ein typisches Beispiel für eine erhebliche Baugefährdung, ist die Ausführung einer Erdungsanlage, ohne vollständige Einhaltung der DIN 18014, insbesondere dann, wenn der Rohbauunternehmer diese Leistung ohne entsprechende elektrotechnische Ausbildung oder Aufsicht erbringt. Diese Anlage kann möglicherweise durch eine fehlerhafte Ausführung korrodieren und dann erst nach Jahren ausfallen. Dies kann dann zu lebensgefährlichen Stromschlägen führen. ..."
Dies trifft exakt bei dem vorliegenden Sachverständigengutachten vor. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde u.a. über die Baugefährdung in Kenntnis gesetzt.