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Baufirma legt manipulierte Statik vor, um Baugefährdung zu vertuschen (Nov. 2022) - Einsturzgefahr - Gefahr für Leib und Leben

Zum Verständnis: Der Bauunternehmer sollte dem Gericht beweisen, dass das Haus (Erddruckbalken und aussteifende Wand) standsicher sei. Im November reicht der Bauunternehmer erneut eine Statik, die dritte, ein. In dieser Urkunde, werden die Angaben für die Dicke der Decke und Bodenplatte (16 cm, 18 cm und 20 cm) mehrmals verändert, je nach dem welches Ergebnis der Statiker erzielen will (in rot markiert in Manipulierte Statik vom 24.11.2022). Manipulierte Statik vom 24.11.2022 herunterladen
Dass eine Verschiebung der aussteifenden Wand von statischer Relevanz wäre, hat der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung ausgesagt. Die aussteifende Wand verfügt auch über kein Fundament und steht direkt auf der Bodenplatte. Der Sachverständige bestätigt dies Fundament war auch nicht geplant (Gründungsplan) Er führt aus, dass für die Abtragung der horizontalen Kräfte die Bodenplatte von statischer Relevanz ist Bodenplatte muss statische Relevanz haben
Die aussteifende Wand hat kein Fundament - Hauptgutachten Seite 45 (Bild Nr. 40 Beton wird gerade über der Stelle der aussteifenden Wand geschüttet) Hauptgutachten Seite 45 Die aussteifende Wand steht direkt auf der Bodenplatte. Im Beweissicherungsverfahren wurde vom gerichtlich bestellten Sachverständigen festgehalten, dass die Bodenplatte keine statische Funktion für das Gebäude hat. Sie dient nur dem korrekten Fußbodenaufbau und als Schutz gegen Eindringen von Insekten Bodenplatte ohne statische Funktion Die Bodenplatte ist also auch nicht in der Lage die Horizontalkräfte aus dem Hang sicher in den Baugrund abzuleiten.
Da der Statiker die aussteifende Wand im Tragwerk nicht berechnen kann, berechnet er einen vertikal stehenden biegesteifen Stahlträger, der zwischen der Wand im Hang (Erddruckbalken) und der aussteifenden Wand platziert werden soll. Als Verankerunggrund sollen die Geschossdecke und die Bodenplatte dienen Biegesteifer Stahlträger zwischen Decke und Bodenplatte Das Verankerungssytem der Firma fischer setzt voraus, dass die Dicke von Bodenplatte und Decke mindestens 17 cm betragen muss.
Die Bodenplatte ist lediglich 15 cm 15 cm Bodenplatte im Gutachten vom 06.09.2018, welche sich auf das Hauptgutachten vom 07.12.2011 bezieht (Seite 13 -> Bauunternehmer und Statiker kennen die Dicke der Bodenplatte (15 cm)) und die Geschossdecke 16 cm dick Statiker kennt die Deckendicke (16 cm) Der Statiker verwendet offensichtlich vorsätzlich manipulierte Daten, die nicht der tatsächlichen Bauausführung entsprechen, um ein für ihn günstiges Ergebnis zu erreichen. Statiker nutzt vorsätzlich manipulierte Daten (20 cm) Die 20 cm Bauteildicke sind vom Programm C-FIX der Firma fischer als Standardwert vorgegeben, können aber jederzeit verändert werden, um sie den tatsächlichen Werten anzupassen.
Im Schriftsatz unseres Anwalts vom 05.04.2023 werden auf Seite 2 noch weitere Fundstellen zur Deckenstärke genannt Schriftsatz unseres Anwalts vom 05.04.2023 zur manipulierten Statik Bei Eingabe der tatsächlichen Beuteildicken z.B. 160 mm (16 cm) für die Decke verweigert das Programm C-FIX die Berechnung durch Anzeige eines Plausibilitätsfehlers, dass die Bauteildicke bei dem Ankerstange des Typs (FHB II-A L M16 x 125/30) mindestens 170 mm betragen muss Programm C-FIX verweigert die Berechnung bei zu geringer Bauteildicke (16 cm)

  • Die Statik wurde von der Gegenseite dem Gericht vorgelegt. Die Manipulation der Statik ist nachgewiesen. Der versuchte Prozessbetrug ist offensichtlich.
  • Der Bauunternehmer sowie der Statiker wurden von der Gegenseite als Zeugen benannt, um vor dem Gericht auszusagen.
  • Die Statik, gesiegelt und unterschrieben (Urkunde), war zur Vorlage bei der Unteren Baubehörde (UBA) bestimmt, um die Standsicherheit unseres Hauses nachzuweisen. Die Urkunde wurde von uns der Unteren Bauaufsicht (UBA) vorgelegt mit dem Hinweis der Manipulation.
  • Die aussteifende Wand und der Erddruckbalken wurden statisch nicht nachgewiesen. Die UBA hat verfügt, dass Haus und Grundstück weder genutzt noch betreten werden dürfen. Das Haus ist einsturzgefährdet. Es besteht konkrete Gefahr für Leib und Leben

Unser Haus in Herbitzheim ist einsturzgefährdet. Es besteht konkrete Gefahr für Leib und Leben.


Das trifft für unsere Bauruine genau zu!

Straftat Baugefährdung: Konkrete Gefahr für Leib oder Leben reicht aus.

Die Baugefährdung gemäß § 319 StGB ist echtes Sonderdelikt und konkretes Gefährdungsdelikt. Rechtsgut der Baugefährdung sind Leib und Leben anderer Menschen. Baugefärdung 123recht.de

Baugefährdung? mögliche Einsturzgefahr - konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht:

nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung liegt der Anfangsverdacht für so eine Straftrag nach § 319 StGB in der Tat vor. Dieses muss umso mehr gelten, wenn die von Ihnen geschilderte Manipulation der Statiken nachweisbar sind. Frage bei frag-einen-anwalt.de

Fakten

Der Erddruckbalken besteht aus 2 (zwei) Feldträgern und hat 3 (drei) Auflager. Eine aussteifende Wand (11,5 cm) ist in der Planung genau über dem Stoß der beiden Feldträger platziert und dient als Mittelauflager. Die aussteifende Wand wurde in der Bauausführung um ca. 1 Meter nach rechts verschoben, ohne dass der Stoß der beiden Feldträger mitverschoben wurde. Der linke Feldträger hat somit kein notwendiges rechtes, zweites Auflager mehr.
Dass eine Verschiebung der aussteifenden Wand von statischer Relevanz wäre, hat der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung ausgesagt. Die aussteifende Wand verfügt auch über kein Fundament und steht direkt auf der Bodenplatte. Der Sachverständige bestätigt dies. Er führt aus, dass für die Abtragung der horizontalen Kräfte die Bodenplatte von statischer Relevanz ist.
Bereits im Jahre 2014 ist festgestellt worden, dass die Bodenplatte für die Standsicherheit des Gebäudes keine Bedeutung hat. Somit ist erwiesen, dass die aussteifende Wand nicht in der Lage sein kann, irgendwelche auf sie einwirkenden Horizontallasten sicher in den Baugrund weiterzuleiten.

Der Erddruckbalken befindet sich mit der Stoßstelle in der rückwärtigen Wand des Hauses. Diese Wand ist in den Hang, welcher kontinuierlich ansteigt, eingebaut. Der natürliche Geländeverlauf beginnt deutlich über der Oberkante des Erddruckbalkens. Es lastet demnach ein permanenter Erddruck auf dem Erddruckbalken im Hang, unabhängig von der Art des Verfüllmaterials.

Der rechnerische Nachweis der aussteifenden Wand ist nicht möglich, da kein Erddruck sicher in den Baugrund abgeleitet werden kann. Dem Statiker des Bauunternehmers bleibt nur eine Täuschung des Gerichts, indem er vorspiegelt eine andere Lösung gefunden zu haben, obwohl ihm aufgegeben war seine Berechnungen für den statischen Nachweis die tatsächliche Bauausführung zugrunde zu legen. Die Daten für die Bauteildicken des Verankerungsgrundes muss der Statiker des Bauunternehmers im Berechnungsprogramm C-FIX der Firma Fischer manipulieren, um ein taugliches Ergebnis für den statischen Nachweis zu erzielen.

Die Gegenseite benennt sowohl den Bauunternehmer als auch der Statiker des Bauunternehmers als Zeugen. Diese waren bereit vor Gericht zu schwören. Sie waren beide bereit, ein nicht standsicheres Haus, als standsicher auszugeben.

Menschleben spielen für den Fertigbau-Unternehmer und seinen Statiker keine Rolle! Der Bauleiter trägt ebenfalls die Verantwortung.

Wichtige Termine(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.)