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Das Grundurteil der 3. Zivilkammer vom 06.07.2023 gibt uns dem Grunde nach Recht, rechtmäßig vom Vertrag zurückgetreten zu sein. Der Vertrag muss zurückabgewickelt werden. Das Haus kann von der Natur der Sache her nicht zurückgegeben werden. Aus diesem Grunde soll dem Bauunternehmer eine angebliche Bereicherung auf unserer Seite angerechnet werden.
In einem anschließenden Betragsverfahren soll geklärt werden, welchen Rest- bzw. Verkehrswert das Haus noch hat. Dazu bedarf es schon wieder eines Gutachtens. Wer soll diesmal die Kosten tragen? Seit 13 Jahren wurden wir immer zur Kasse gebeten.
Info: Der Bauunternehmer hat statische Berechnungen vorlegen lassen, die nachweislich vorsätzlich manipuliert wurden. Ihre Vorlage im Verfahren beim Gericht stellt demnach einen erneuten - strafrechtlich relevanten - Versuch dar, das Gericht in die Irre zu führen.
Der geladene Sachverständige (Zeuge) gibt dem Gericht Auskunft darüber, dass das Haus aus mehreren Gründen nicht standsicher ist. Gehe direkt zu Letzte Erkenntnisse Gehe direkt zu Stimme des Anwalts . - Wir mussten das Darlehen viel früher als geplant in voller Höhe zurückzahlen, weil das vereinbarte Bauspardarlehen nicht ausgezahlt wurde. Die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch. Das Anwesen bleibt unser Eigentum und alle Beweise bleiben erhalten!!!
Das Gericht hatte dem Bauunternehmer ein zweites Mal Gelegenheit gegeben, den von der Unteren Bauaufsicht in ihrer Nutzungsuntersagungsverfügung geforderten Nachweis der Standsicherheit des Erddruckbalkens (Foto/s - Youtube ) und der lastabtragenden Querwand (Gründungsplan - Fundament fehlt ) hinsichtlich der tatsächlich erfolgten Bauausführung vorzulegen. Das Gericht hat mündlichen Verhandlungstermin anberaumt für Donnerstag den 20.04.2023 um 10:30 Uhr - Ort: Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken in Raum 114NG. Die Verhandlung ist öffentlich.
Suche in Bild Gehe direkt zu Letzte Erkenntnisse - offensichtlich geht Gefahr von dem Haus für Mensch und Tier aus. Der zuletzt zuständige Sachverständige für Statik hat festgestellt und schriftlich in mehreren Schreiben an das Gericht festgehalten, dass der statisch relevante Erddruckbalken (Foto/s - Youtube ), welcher den Erddruck aus dem Hang auffangen soll nicht standsicher ist. Der Druck aus dem Hang, der aus Muschelkalklehm besteht, ist hoch (Bodengutachten/Reibungswinkel ) Die Angaben des Sachverständigen entsprechen den Werten des Bodengutachtens... die tragende Stützwand hat kein notwendiges Fundament (Gründungsplan - Fundament fehlt )...nach über einem Jahrzehnt ist uns ein Beweismittelordner in Hände gefallen...das Haus hätte gegen drückendes Wasser abgedichtet werden müssen (Bauantrag - Punkt 13 )...Das Haus ist nachweislich, augenscheinlich und technisch nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet... der Fundamenterder der Elektroinstallation kann nach Jahren einen gefährlichen Zustand einnehmen, dann versagt der FI-Schalter ... (Lebensgefahr - Fundamenterder )...Alles lesen